Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Themenbereich: Finanzen, Steuern, Personal - Kommunale Haushaltssystematik und Doppik in Niedersachsen

Ihr Ansprechpartner im LSKN:

Herr Lamik, Tel. 0511 9898-3241
Heinz.Lamik(at)lskn.niedersachsen.de



1. Gliederungs- und Gruppierungsvorschriften

Allen interessierten Bürgern und kommunalen Einrichtungen stehen an dieser Stelle die Vorschriften über die weitere Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Landkreise - VVGG-W - als Word 6.0-Dokument und alternativ im PDF-Format zum Download zur Verfügung.

Die Dateien enthalten jeweils:

  • Die Bekanntmachung des NLS vom 4.10.2002 (Nds. Ministerialblatt Seite 978, zuletzt geändert durch Bek. v. 1.9.2003 Nds. MBl. S. 669) zu den Vorschriften über die weitere Gliederung (Gliederungsplan) und über die weitere Gruppierung (Gruppierungsplan) einschließlich der Abgrenzung von Zahlungen nach Bereichen (Bereichsabgrenzung), sowie die Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan und zum Gruppierungsplan zum Stand: 01.01.2003.

  • Die Bekanntmachung des NLS vom 10.03.2006 (Nds. Ministerialblatt Nr. 15/2006 Seite 250) zu den Vorschriften über die weitere Gliederung (Gliederungsplan) und über die weitere Gruppierung (Gruppierungsplan) einschließlich der Abgrenzung von Zahlungen nach Bereichen (Bereichsabgrenzung), sowie die Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan und zum Gruppierungsplan zum Stand: 01.01.2006.
Vorschriften 2003: Systematik 2006:
DOC (565 KB) DOC (534 KB)
PDF (156 KB) PDF (99 KB)

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (NeuOGemHR) vom
15. November 2005 (Nds. GVBl. S. 342) wurde in Niedersachsen zum 01. Januar 2006 die Kommunale Doppik eingeführt. Die kommunalen Körperschaften, deren Hauptorgane Beschlüsse nach Art. 6 NeuOGemHR gefasst haben, wenden die Vorschriften über die weitere Gliederung und Gruppierung für weitere Haushaltsjahre an, nicht jedoch für Haushaltsjahre nach dem Haushaltsjahr 2011. Aufgrund von Gesetzesänderungen notwendige Anpassungen des Gliederungsplanes und des Gruppierungsplanes werden vom NLS in dieser Übergangszeit weiterhin vorgenommen.


2. Rundschreiben zur kommunalen Haushaltssystematik

An dieser Stelle werden sämtliche Rundschreiben zur kommunalen Haushaltssystematik, ab 2001 als Word 6.0-Dokumente, ab 2006 zusätzlich im PDF-Format, sowie die Gruppierungsübersichten und Finanzpläne im Word- oder Excel-Format zum Download angeboten.

Beginnend mit dem Rundschreiben 1/2006 wird unterschieden werden zwischen Hinweisen zur Zuordnung von Zahlungen, welche für doppisch buchende und kameral buchende Kommunen Gültigkeit haben und Hinweisen, die nur die Doppik oder nur die Kameralistik betreffen.

Rundschreiben 2 / 2011 DOC (89 KB) PDF (68 KB)
Rundschreiben 1 / 2011 DOC (87 KB) PDF (66 KB)
Rundschreiben 2 / 2010 DOC (95 KB) PDF (57 KB)
Rundschreiben 1 / 2010 DOC (98 KB) PDF (79 KB)
Rundschreiben 1 / 2009 DOC (153 KB) PDF (71 KB)
Rundschreiben 1 / 2007 DOC (243 KB) PDF (63 KB)
Rundschreiben 1 / 2006 DOC (61 KB) PDF (45 KB)
Rundschreiben 1 / 2005 (Berichtigung) DOC (32 KB)
Rundschreiben 1 / 2005 DOC (76 KB)
Rundschreiben 2 / 2004 DOC (190 KB)
Rundschreiben 1 / 2004 DOC (104 KB)
Rundschreiben 1 / 2003 DOC (45 KB)
Rundschreiben 2 / 2002 DOC (37 KB)
Rundschreiben 1 / 2002 DOC (36 KB)
Rundschreiben 2 / 2001 DOC (305 KB)
Rundschreiben 1 / 2001 DOC (203 KB)
Stand: 01.01.2003
Gruppierungsübersicht XLS (48 KB) DOC (98 KB)
Finanzplan XLS (42 KB)
Stand: 01.01.2005
Gruppierungsübersicht XLS (51 KB)
Finanzplan XLS (34 KB)


3. Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik in Niedersachsen

a) Allgemeine Hinweise zur Doppik:

Um die weit reichenden Umstellungsprozesse bei den Kommunen zu unterstützen und weitere Hilfestellung zu bieten, hat sich unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport eine Arbeitsgruppe zusammengefunden, die Hinweise zu aktuellen Fragestellungen im Rahmen der Einführung der neuen Haushaltswirtschaft entwickelt.

Die

  • rechtlichen Grundlagen zur Anwendung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Niedersachsen,
  • der Ausführungserlass zur Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung wurde am 17.01.2007 veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt
    (Nr. 2/2007, S. 42),
  • die Haushalts-Muster (Anlagen 1 bis 18) und die Abschreibungstabelle (Anlage 19) zu dem o.g. Erlass;
  • die Hinweise der Arbeitsgruppe "Umsetzung Doppik" zu ausgewählten Themen des NKR
  • sowie die Überleitungshinweise vom 07.06.2007 des Ministeriums für Inneres und Sport - MI (Verfahrensbeschreibung und Hinweise für die Überleitung der kameralen Haushaltsdaten auf das doppische Buchungsgeschäft)

sind elektronisch auf den Internet-Seiten des MI unter www.mi.niedersachsen.de abgelegt und über den Pfad "Themen > Kommunen > Kommunales Haushaltsrecht" zugänglich.


b) Hinweise des LSKN:

Die nachfolgende Datei enthält die Unterlagen eines Vortrages zum Thema Doppik und Finanzstatistik. Darin werden einige Zusammenhänge in Bezug auf die Erfüllung der finanzstatistischen Anforderungen in der Doppik erläutert, die hiermit zur allgemeinen Information zur Verfügung gestellt werden.

Download: Vortrag zum Thema Doppik und Finanzstatistik


c) Bekanntmachungen des LSKN:

Nach § 142 Abs. 4 NGO ist die Landesstatistikbehörde ermächtigt, einen Kontenrahmen und einen Produktrahmen aufzustellen und die dazu erforderlichen Zuordnungskriterien zu benennen. Für die NLO gelten die Übergangsregelungen für die NGO entsprechend (§ 81 Satz 2 NLO). Der LSKN hat für diese Aufgabe die in einer bundesweiten Arbeitsgruppe erstellten Kontenrahmen und Produktrahmen zu Grunde zu legen. Das Finanz- und Personalstatistikgesetz gibt die finanzstatistischen Merkmale vor, die NGO/NLO, die GemHKVO u. a. geben die haushaltsrechtlichen Anforderungen vor, die vom LSKN jeweils abgebildet werden müssen. Die Zuordnungsvorschriften mit finanzstatistischem Hintergrund haben im Wesentlichen die den verbindlichen Erhebungsbögen zu Grunde liegenden Anforderungen zu erläutern.


Verbindlich für das Haushaltsjahr 2012 anzuwendende Vorschriften:

1. Aufgrund der Bekanntmachung des LSKN vom 08.03.2011 (Nds. MBl. Nr. 12 vom 23.03.2011 S.237) werden nachfolgend die für das Haushaltsjahr 2012 verbindlichen Vorschriften bekannt gegeben:

Die Änderungen im Einzelnen sind in der Änderungsbekanntmachung vom 08.03.2011 nachzulesen.

Die Änderungen wurden in die betroffenen Dateien (Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen, Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Zuordnungsvorschriften zur Bereichsabgrenzung in Niedersachsen, Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen)bereits eingearbeitet und sind rot gekennzeichnet.

Downloads - Stand 08.03.2011


Verbindlich für das Haushaltsjahr 2011 anzuwendende Vorschriften:

1. Aufgrund der Bekanntmachung des LSKN vom 29.07.2010 (Nds. MBl. Nr. 29 vom 11.08.2010 S. 722) werden nachfolgend die für das Haushaltsjahr 2011 verbindlichen Vorschriften bekannt gegeben:

Die Änderungen im Einzelnen sind in der Änderungsbekanntmachung vom 29.07.2010 nachzulesen.

Die Änderungen wurden in die betroffenen Dateien (Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen, Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Zuordnungsvorschriften zur Bereichsabgrenzung in Niedersachsen, Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen)bereits eingearbeitet und sind rot gekennzeichnet.

Downloads - Stand 29.07.2010


Verbindlich für das Haushaltsjahr 2010 anzuwendende Vorschriften:

1. Aufgrund der Bekanntmachung des LSKN vom 17.08.2009 (Nds. MBl. Nr. 34/2009 vom 26.08.2009 S. 757) werden nachfolgend die für das Haushaltsjahr 2010 verbindlichen Vorschriften bekannt gegeben:

Die Änderungen im Einzelnen sind in der Änderungsbekanntmachung vom 17.08.2009 nachzulesen.

Die Änderungen wurden in die betroffenen Dateien (Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen, Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Zuordnungsvorschriften zur Bereichsabgrenzung in Niedersachsen, Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen) bereits eingearbeitet und sind rot gekennzeichnet.

Downloads - Stand: 17.08.2009


Verbindlich für das Haushaltsjahr 2009 anzuwendende Vorschriften:

1. Aufgrund der Bekanntmachung des LSKN vom 15. April 2008 werden nachfolgend die für das Haushaltsjahr 2009 verbindlichen Vorschriften bekannt gegeben:

Die Änderungen im Einzelnen sind in der Änderungsbekanntmachung vom 15.04.2008 nachzulesen.

Die Änderungen wurden in die betroffenen Dateien (Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen, Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Zuordnungsvorschriften zur Bereichsabgrenzung in Niedersachsen, Kontenrahmenübersicht für Niedersachsen, Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen) bereits eingearbeitet und sind rot gekennzeichnet.

Downloads - Stand: 15.04.2008


Verbindlich für das Haushaltsjahr 2008 anzuwendende Vorschriften:

1. Aufgrund der Bekanntmachung des NLS vom 17. April 2007 (Nds. MBl. Nr. 18/2007 vom 09.05.2007 S. 363) werden nachfolgend die für das Haushaltsjahr 2008 verbindlichen Vorschriften bekannt gegeben:

Die Änderungen im einzelnen sind in der Änderungsbekanntmachung vom 17.04.2007 nachzulesen.

Die Änderungen wurden in die betroffenen Dateien (Übersicht über die Kontenklassen in Niedersachsen, Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen, Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen , Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen) bereits eingearbeitet und sind rot gekennzeichnet.

Downloads - Stand: 17.04.2007

2. Im Vorgriff auf die Änderungsverordnung zur Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung des Ministeriums für Inneres und Sport und zur Umsetzung der Beschlüsse der AG Doppik vom 06.09.2007 werden der Kontenrahmen und die Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen mit Wirkung vom 01.01.2008 geändert. Kommunen, die bereits die Haushaltsaufstellung doppisch für 2008 weitesgehend abgeschlossen haben und bei denen die Berücksichtigung der ab dem 01.01.2008 in Kraft tretenden Änderungen erheblichen Änderungsaufwand verursachen würde, können die Umsetzung erst im Haushaltsjahr 2009 vornehmen oder ggfs. bei der Aufstellung von Nachtragsplänen berücksichtigen (vgl. die Hinweise der "AG Umsetzung Doppik" auf der Internetseite des MI).

Diese Kommunen wenden die für das Haushaltsjahr 2008 bislang geltenden Vorschriften (s. o.) zum Kontenrahmen an. Bei der Meldung für die Finanzstatistik ist mitzuteilen, welche Vorschriften zugrunde gelegt wurden.

Aufgrund der Bekanntmachung des NLS vom 12. November 2007 (veröffentlicht im Nds. MBl. Nr. 47/2007 vom 21.11.2007 S. 1317) werden nachfolgend die für das Haushaltsjahr 2008 geänderten verbindlichen Vorschriften bekannt gegeben:

Die Änderungen im Einzelnen sind in der Änderungsbekanntmachung vom 12.11.2007 nachzulesen.

Die Änderungen wurden in die betroffenen Dateien (Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen, Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen) bereits eingearbeitet und sind rot gekennzeichnet.

Downloads - Stand: 12.11.2007


Verbindlich für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 anzuwendende Vorschriften:

Aufgrund der Bezugsbekanntmachung des NLS vom 27.04.2006 (Nds. MBl. Nr. 19/2006 vom 31.05.2006 S. 579) werden nachfolgend der Kontenrahmen für Niedersachsen, die Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, die Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen und der Produktrahmen in Niedersachsen mit den Zuordnungsvorschriften verbindlich bekannt gegeben.

Downloads - Stand: 31.03.2006


Die mit Bezugsbekanntmachung vom 27.04.2006 für verbindlich erklärten Kontenrahmen und Produktrahmen einschließlich der zugehörigen Zuordnungsvorschriften wurden redaktionell überarbeitet. Aufgrund der Bekanntmachung des NLS vom 20.07.2006 (Nds. MBl. Nr. 27/2006 vom 09.08.2006 S. 758) werden nachfolgend die geänderten Vorschriften bekannt gegeben.

Die Änderungen im einzelnen sind in der Änderungsbekanntmachung vom 20.07.2006 nachzulesen.

Die Änderungen wurden in die betroffenen Dateien (Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen, Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen, Verbindliche Zuordnungsvorschiften in Niedersachsen) bereits eingearbeitet und sind rot gekennzeichnet.

Downloads - Stand: 20.07.2006

Kommunale Haushaltssystematik und Doppik in Niedersachsen

Übersicht